Beratung für Ihre nachhaltige Transformation.

Ökonomischer Wachstum mit ökologischer und sozialer Verantwortung.

Die Nachhaltigkeitsagentur berät kleine und mittelständige Unternehmen – KMU’s – bei der nachhaltigen Transformation.

Wir helfen Ihnen dabei Nachhaltigkeit in Ihr Unternehmen zu verankern, zur Steigerung Ihrer Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit.

Warum die Nachhaltigkeitsagentur?

Nachhaltigkeitsstrategie

Wir entwickeln oder optimieren mit Ihnen gemeinsam Ihre passgenaue Nachhaltigkeitsstrategie.*

  • IST-Analyse und Wesentlichkeitsanalyse
  • Indikatoren, Maßnahmen, Ziele und Leitbild
  • Klimabilanzierung und ESG-Ratings
  • Marktanalyse und Benchmarking
  • Wirkungsmessung und Controlling

Nachhaltigkeitsmanagement

Wir erfassen, digitalisieren und implementieren Ihre wesentlichen ESG-Daten in Ihr Managementsystem.*

  • ESG-Kennzahlen
  • Datenmangement und ESG-Software
  • Changemanagement
  • Innovationsmanagement
  • Wissensaufbau zu Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitskommunikation

Wir erstellen und veröffentlichen mit Ihnen gemeinsam ESG-Reportings zur zielgenauen Nachhaltigkeitskommunikation.*

  • ESG-Reportings
  • Deutscher Nachhaltigkeitskodex
  • Nachhaltigkeitslabels
  • Stakeholderkommunikation
  • Kommunikationsplanung und Image

*Wichtig: Wir entwickeln, implementieren und kommunizieren Nachhaltigkeit – passgenau abgestimmt auf Ihre individuellen Anforderungen. Unser Ziel ist es, nachhaltige Entwicklungen so umzusetzen, dass sie Ihre ökonomischen, ökologischen und sozialen Zielsetzungen optimal unterstützen – bei minimalem Aufwand. Im Fokus steht dabei die Steigerung Ihrer Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit.

Wir sind Partner der folgenden ESG-Softwarelösung

Referenz

Vorbereitung und Umsetzung der CSRD-Richtlinien:

  • IST-Analyse
  • Stakeholderanalyse
  • Doppelte Wesentlichkeitsanalyse
  • ESG-Datenpunkte

www.wenker.de

Mehr Info’s

Die Wenker GmbH & Co. KG, ein mittelständisches Metallbauunternehmen aus dem Münsterland mit ca. 200 Mitarbeitern, hat den Schritt zur Vorbereitung auf die ab 2025 geltende CSRD-Berichtspflicht erfolgreich begonnen. Als etablierter Anbieter in den Bereichen Anlagenbau, Blech- und Stahlbau, Hybrid-Gebäudebau sowie Paneel-Systembau bedient das Unternehmen nationale und internationale Märkte, insbesondere die Automobilindustrie.

Unterstützung durch die Nachhaltigkeitsagentur

Um die gesetzlichen Anforderungen der CSRD zu erfüllen, hat die Wenker GmbH & Co. KG eine Nachhaltigkeitsagentur beauftragt. Ziel war die rechtskonforme Umsetzung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, die für die CSRD-Berichterstattung erforderlich ist.

Vorgehensweise

  • Bestandsaufnahme: Analyse vorhandener Nachhaltigkeitsdaten und Prozesse, unter Berücksichtigung bestehender ISO-Zertifizierungen (z. B. ISO 50001 und 14001).
  • Stakeholderanalyse und Relevanzmatrix: Erstellung einer Relevanzmatrix entlang der Wertschöpfungskette, um wesentliche ESG-Aspekte zu identifizieren.
  • Ausarbeitung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse: Basierend auf den zuvor erhobenen Daten wurde die Analyse erstellt, welche die notwendigen ESG-Kennzahlen für die CSRD bereitstellt.

Ergebnisse und Ausblick 

Die durchgeführte Analyse lieferte alle relevanten ESG-Kennzahlen für die Einhaltung der CSRD-Verordnung. Die Erfassung und strategische Umsetzung dieser Kennzahlen wird durch vorhandene Daten aus früheren Nachhaltigkeitsberichten sowie bestehende ISO-Normen erleichtert. Gleichzeitig kann zukünftig das ERP-System, die Kennzahlen digitalisiert und automatisiert aufbereiten, was zusätzlich eine effizientere Art und Weise der Datenerfassung darstellt.

Mit diesen Maßnahmen ist die Wenker GmbH & Co. KG gut vorbereitet, um den steigenden Anforderungen der neuen CSRD-Verordnung gerecht zu werden und ihre Position als innovativer Akteur in der Metallbauindustrie zu festigen.

Gemeinsam mit Ihnen optimalisieren wir Ihre Geschäftsmodelle, Produkte, Prozesse und sensibilisieren Ihre Mitarbeiter, um nachhaltige Entwicklungen für einen langfristig wirtschaftlichen Erfolg voranzutreiben:

Nachhaltigkeitsstandards

Deutscher Nachhaltigkeitskodex

Der Deustche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ist ein Standard zur Berichterstattung von ESG-Leistungen für KMU’s. Der Standard orientiert sich an dem gesetzlich verpflichtenden EU-Standard, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und ist daher ein ideales Rahmenwerk, zur transparenten, vergleichbaren und glaubwürdigen Berichterstattung von ESG-Leistungen. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex unterstützt KMU’s bei der passgenauen Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien, Nachhaltigkeitsmanagement und Nachhaltigkeitskommunikation.

Begrifflichkeiten

Hier eine Übersicht einiger Begrifflichkeiten und Abkürzungen im Themenfeld der nachhaltigen Entwicklung:

ESG

Die Abkürzung ESG steht für:

EEnvironmental (Umwelt)
SSocial (Soziales)
GGovernance (Unternehmensführung)

ESG bezeichnet Kriterien, nach denen Unternehmen hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und gesellschaftlichen Verantwortung bewertet werden:

Governance: Unternehmensführung, Transparenz, ethisches Verhalten, Anti-Korruption, Vergütungssysteme.

Environmental: Umgang mit Umweltaspekten wie CO?-Ausstoß, Energieverbrauch, Abfallmanagement.

Social: Umgang mit Mitarbeitenden, Menschenrechten, Diversität, Arbeitssicherheit.

SDG

Die Abkürzung SDG steht für:

Sustainable Development GoalsNachhaltige Entwicklungsziele

Die SDGs wurden 2015 von den Vereinten Nationen (UN) verabschiedet und umfassen 17 globale Ziele, die bis 2030 erreicht werden sollen. Sie sollen eine nachhaltige Entwicklung weltweit fördern – ökologisch, sozial und wirtschaftlich.

Die SDGs richten sich an alle Länder und sollen Regierungen, Unternehmen und Gesellschaften als Leitlinie für nachhaltiges Handeln dienen.

CSR

Die Abkürzung CSR steht für:

Corporate Social ResponsibilityUnternehmerische Gesellschaftsverantwortung

CSR bezeichnet das freiwillige Engagement von Unternehmen, über gesetzliche Anforderungen hinaus Verantwortung für soziale, ökologische und ethische Aspekte ihres Handelns zu übernehmen.

Typische CSR-Bereiche:

Sozial: Faire Arbeitsbedingungen, Gleichstellung, Aus- und Weiterbildung, Engagement in der Gemeinschaft

Ökologisch: Umweltschutz, Ressourcenschonung, CO?-Reduktion

Ethisch: Transparenz, Korruptionsbekämpfung, verantwortungsvolle Lieferketten

CSR ist eng verwandt mit ESG und SDG, zielt aber stärker auf das konkrete Verhalten einzelner Unternehmen ab – oft auch als Teil ihrer Nachhaltigkeitsstrategie oder Imagepflege

CSRD

Die Abkürzung CSRD steht für:

Corporate Sustainability Reporting DirectiveRichtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Die CSRD ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, umfassender und standardisierter über ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu berichten. Sie trat am 5. Januar 2023 in Kraft und ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD).

Ziel der CSRD:

Mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung – besonders zu Umwelt, sozialen Belangen und guter Unternehmensführung (also ESG).

Wesentliche Punkte:

Gilt für mehr Unternehmen als die alte Richtlinie – auch für mittelgroße Unternehmen und große nicht börsennotierte Firmen.

Berichterstattung muss sich an einheitlichen EU-Standards (ESRS – European Sustainability Reporting Standards) orientieren.

Informationen müssen digital verfügbar und prüfbar sein (z.?B. durch Wirtschaftsprüfer).

Berichtsinhalt umfasst u.?a.:

Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft (Impact)

Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit (Finanzperspektive)

Doppelte Materialität (sowohl finanzielle als auch nachhaltigkeitsbezogene Relevanz)

Die CSRD wird schrittweise eingeführt, beginnend ab dem Berichtsjahr 2024 für große Unternehmen, die bereits unter die NFRD fielen.

ESRS

Die Abkürzung ESRS steht für:

European Sustainability Reporting StandardsEuropäische Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die ESRS sind die konkreten Berichtsstandards, die im Rahmen der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) von Unternehmen in der EU verwendet werden müssen, um über ihre Nachhaltigkeitsleistung zu berichten.

Zweck der ESRS:

Sie sorgen für eine einheitliche, vergleichbare und prüfbare Offenlegung von ESG-relevanten Informationen.

Gliederung der ESRS:

Allgemeine Standards:

ESRS 1: Allgemeine Anforderungen (Methodik, doppelte Materialität etc.)

ESRS 2: Allgemeine Angaben (z.?B. Governance, Strategie, Auswirkungen, Risiken)

Thematische Standards:

Umwelt (E):

ESRS E1: Klimawandel

ESRS E2: Umweltverschmutzung

ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen

ESRS E4: Biodiversität und Ökosysteme

ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Soziales (S):

ESRS S1: Eigene Mitarbeitende

ESRS S2: Mitarbeitende in der Wertschöpfungskette

ESRS S3: Betroffene Gemeinschaften

ESRS S4: Verbraucher und Endnutzer

Governance (G):

ESRS G1: Unternehmensethik, Integrität, interne Kontrolle

Doppelte Materialität

Unternehmen müssen folgendes berücksichtigen:

  • Wie Nachhaltigkeit das Unternehmen finanziell beeinflusst (outside-in)
  • Wie das Unternehmen Umwelt und Gesellschaft beeinflusst (inside-out)

Die ESRS sind das Herzstück der CSRD. Sie machen Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtend, strukturiert und nachvollziehbar – ähnlich wie bei der Finanzberichterstattung nach IFRS oder HGB.

VSME

Die Abkürzung VSME steht für:

Very Small and Medium-sized Enterprises – auf Deutsch: sehr kleine und mittlere Unternehmen

Der Begriff wird vor allem im Zusammenhang mit EU-Regulierungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (wie der CSRD und den ESRS) verwendet.

Hintergrund:

Im Rahmen der CSRD will die EU auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung befähigen – allerdings mit vereinfachten Anforderungen für besonders kleine Unternehmen, den VSMEs.

Wichtige Merkmale von VSMEs:

  • Sie sind Teil der breiteren Kategorie der KMU, aber noch kleiner.
  • Meist nicht kapitalmarktorientiert.
  • Sie sollen freiwillige, vereinfachte Standards nutzen können, um Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen.
GRI

Die Abkürzung GRI steht für:

Global Reporting Initiative

Die GRI ist eine internationale Organisation, die weltweit anerkannte Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt hat – die sogenannten GRI Standards.

Ziel der GRI:

Unternehmen sollen transparent und vergleichbar über ihre ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen berichten können. Die GRI verfolgt dabei das Prinzip der Impact-Materialität:

Es wird berichtet, welche Auswirkungen das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft hat, nicht nur, was für das Unternehmen finanziell wesentlich ist.

GRI-Standards (Struktur):

Universelle Standards:

GRI 1: Grundlagen

GRI 2: Allgemeine Angaben (z.?B. Unternehmensprofil, Governance, Ethik)

GRI 3: Vorgehen zur Bestimmung von wesentlichen Themen

Themenspezifische Standards:

Wirtschaft (z.?B. GRI 201 – Wirtschaftliche Leistung)

Umwelt (z.?B. GRI 302 – Energie, GRI 305 – Emissionen)

Soziales (z.?B. GRI 401 – Beschäftigung, GRI 403 – Arbeitssicherheit)

Bedeutung:

  • Die GRI ist weltweit der meistverwendete Standard für Nachhaltigkeitsberichte.
  • Wird oft freiwillig, aber auch im Rahmen gesetzlicher Anforderungen (z.?B. in der EU oder bei börsennotierten Unternehmen) genutzt.
  • Die GRI kooperiert mit anderen Rahmenwerken wie der CSRD/ESRS, um eine bessere Anschlussfähigkeit zu gewährleisten.
DNK

Die Abkürzung DNK steht für:

Deutscher Nachhaltigkeitskodex

Was ist der DNK?

Der DNK ist ein nationaler Berichtsstandard für Nachhaltigkeit in Deutschland. Er wurde vom Rat für Nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung entwickelt und bietet Unternehmen einen einheitlichen Rahmen, um nicht-finanzielle Informationen (z.?B. zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung) zu veröffentlichen.

Ziel des DNK:

  • Förderung von transparenter, vergleichbarer Nachhaltigkeitsberichterstattung – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
  • Orientierung an internationalen Standards, wie GRI und Ecovadis.
  • DNK kann auch zur Erfüllung der CSR-Berichtspflicht (nach CSR-RUG bzw. künftig CSRD) beitragen.

Aufbau des DNK:

Er umfasst 20 Kriterien in vier Bereichen:

Strategie

Prozessmanagement

Umwelt

Gesellschaft

Dazu kommen Leistungsindikatoren, meist nach CSRD, GRI oder EFFAS.

SFRD

Die Abkürzung SFDR steht für:

Sustainable Finance Disclosure Regulation
auf Deutsch: Offenlegungsverordnung für nachhaltige Finanzprodukte

Was ist die SFDR?

Die SFDR ist eine EU-Verordnung, die Finanzmarktteilnehmer (z.?B. Fondsanbieter, Vermögensverwalter, Banken) verpflichtet, nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu ihren Produkten transparent und vergleichbar offenzulegen.

Sie ist seit März 2021 in Kraft und Teil des EU-Aktionsplans für nachhaltige Finanzen.

Ziel der SFDR:

  • Greenwashing verhindern
  • Anlegern ermöglichen, fundierte Entscheidungen über nachhaltige Investitionen zu treffen
  • Einheitliche ESG-Offenlegungspflichten im Finanzsektor schaffen

Wesentliche Anforderungen:

Offenlegung auf Unternehmensebene:

  • Wie werden Nachhaltigkeitsrisiken im Investmentprozess berücksichtigt?
  • Berücksichtigt das Unternehmen negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft? (sog. PAIs – Principal Adverse Impacts)

Offenlegung auf Produktebene:
Finanzprodukte werden in drei Kategorien eingeteilt:

  • Nicht-nachhaltige Produkte: ESG wird nicht oder nur minimal berücksichtigt
  • Hellgrüne Produkte: Fördern ökologische oder soziale Merkmale
  • Dunkelgrüne Produkte: Haben nachhaltiges Investitionsziel im Mittelpunkt

Zusammenhang mit anderen Regelwerken:

CSRD: SFDR baut auf den Nachhaltigkeitsinformationen auf, die Unternehmen gemäß CSRD liefern.

Taxonomie-Verordnung: SFDR-Produkte müssen u.?a. berichten, inwieweit sie „ökologisch nachhaltige“ Aktivitäten gemäß der EU-Taxonomie finanzieren.

EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie ist ein zentrales Instrument der Europäischen Union, um zu definieren, was als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeit gilt.

Ziel der EU-Taxonomie:

Klarheit und Vergleichbarkeit schaffen: Was ist wirklich „grün“?

  • Greenwashing verhindern
  • Kapitalströme gezielt in nachhaltige Aktivitäten lenken (z.?B. im Rahmen der SFDR)
  • Grundlage für gesetzliche Nachhaltigkeitsberichte (z.?B. CSRD)

Was regelt die EU-Taxonomie?

Sie legt technische Kriterien fest, anhand derer beurteilt wird, ob eine wirtschaftliche Aktivität als ökologisch nachhaltig gilt.

6 Umweltziele der EU-Taxonomie:

Klimaschutz

Anpassung an den Klimawandel

Nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen

Übergang zur Kreislaufwirtschaft

Vermeidung von Umweltverschmutzung

Schutz von Biodiversität und Ökosystemen

Kriterien für Nachhaltigkeit:

Eine wirtschaftliche Aktivität gilt laut Taxonomie als „nachhaltig“, wenn sie:

Einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der 6 Umweltziele leistet
Keinem anderen Ziel erheblich schadet („Do No Significant Harm“ – DNSH)
Soziale Mindeststandards erfüllt (z.?B. ILO-Kernarbeitsnormen)

Wer ist betroffen?

  • Unternehmen, die unter die CSRD fallen ? müssen über Taxonomie-konforme Umsätze, Investitionen (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) berichten
  • Finanzmarktakteure (z.?B. Fonds) ? müssen zeigen, wie viel ihres Portfolios Taxonomie-konform ist
  • Öffentliche Einrichtungen ? bei Fördermittelvergabe relevant
CSDDD (LkSG)

Die Abkürzung CSDDD steht für:

Corporate Sustainability Due Diligence Directive
auf Deutsch: EU-Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit

Was ist die CSDDD?

Die CSDDD ist eine neue EU-Richtlinie (verabschiedet 2024), die Unternehmen verpflichtet, entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten umzusetzen. Sie erweitert und vertieft bestehende Regelungen wie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – aber auf EU-Ebene und mit strengerem Rahmen.

Die CSDDD soll zukünftig das LkSG ablösen.

 Ziele der CSDDD:

  • Menschenrechte und Umwelt weltweit schützen
  • Verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln entlang globaler Lieferketten fördern
  • Einheitliche Regeln innerhalb der EU schaffen
CBAM

Die Abkürzung CBAM steht für:

Carbon Border Adjustment Mechanism
auf Deutsch: CO?-Grenzausgleichssystem der EU

Was ist der CBAM?

Der CBAM ist ein neues Klimaschutz-Instrument der EU, das sicherstellen soll, dass importierte Produkte einen vergleichbaren CO?-Preis wie europäische Produkte tragen.
Er wurde eingeführt, um die sogenannte „Carbon Leakage“ zu verhindern – also das Ausweichen von Unternehmen in Länder mit weniger strengen Klimavorgaben.

Ziele:

  • Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für EU-Unternehmen mit CO?-Kosten
  • Anreiz für Drittstaaten, ebenfalls klimafreundlicher zu produzieren
  • Stärkung des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS)

Wer ist betroffen?

Ab 2026 gilt CBAM für CO?-intensive Sektoren, u.?a.:

Zement

Eisen und Stahl

Aluminium

Düngemittel

Strom

Wasserstoff

Importeure dieser Güter müssen CO?-Zertifikate kaufen, die den im Ursprungsland nicht gezahlten CO?-Kosten ausgleichen. CBAM macht Klimaschutz global wirksam, indem er verhindert, dass Emissionen einfach „ausgelagert“ werden. Gleichzeitig schützt er EU-Industrien vor unfairer Konkurrenz aus Ländern ohne CO?-Kosten.

In unserem Blog finde Sie einige weitere Begrifflichkeiten, Regulierungen, Labels, News oder aktuelle Entwicklungen im Themnfeld der nachhaltigen Enwicklung.

Außerdem: In unserem Nachhaltigkeitsportal veröffentlichen wir Erklärvideos, um Wissen zu teilen rundum nachhaltige Entwicklungen in der Wirtschaft.

Die Nachhaltigkeitsagentur

Unsere Vision: Eine nachhaltige Wirtschaft.

Unsere Mission ist es, klein und mittelständige Unternehmen bei der nachhaltigen Transformation zu unterstützen. Nachhaltigkeitsdaten strukturiert zu erfassen und in zukünftige Entscheidungsprozesse mit einzubinden sichert den wirtschaftichen Erfolg Ihres Unternehmens. Wir helfen Ihnen dabei Nachhaltigkeit strategisch und operativ so zu verankern, dass Ihr Unternehmen hiervon langfristig profitiert, durch eine bessere Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität.

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